Ihr Inkassobüro
in Thun
Forderungsmanagement – konsequent für Ihre ausstehenden Guthaben
Wer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen will, hat in der heutigen Zeit leichtes Spiel. Politik, Justiz und Behörden haben den Schuldnerschutz laufend ausgebaut. Zu viele Gläubiger kapitulieren vor den Schwierigkeiten und Kosten, welche das Forderungsinkasso nach sich ziehen kann. Die Schuldner nehmen dies gerne zur Kenntnis, werden entsprechend mehr und immer dreister.
Das Eintreiben schwer einbringbarer Debitorenguthaben erfordert deshalb ein konsequentes, professionelles und hartnäckiges Vorgehen. Wo dies mangels Zeit, geschultem Personal oder auch wegen der persönlichen Nähe zum Schuldner nicht befriedigend gelöst werden kann, stellt sich die Frage nach der Auslagerung der zeitraubenden und unangenehmen Arbeiten zu Spezialisten.
Sie sind richtigerweise nicht bereit, Ihr Guthaben einfach abzuschreiben.
Über uns
Der Ursprung unseres Büros geht auf das Jahr 1929 zurück; 1957 ist es durch Rudolf Hirt-Urfer (1929 – 2015) übernommen und über 34 Jahre lang als Einzelunternehmung geführt worden. Mit dem Eintritt der 2. Generation wurde 1991 die Hirt-Urfer AG gegründet. 2025 wurde Hirt-Urfer AG von dieInkasso AG in Zug übernommen.

Wir sind sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedenster Branchen als auch für Ärzte, Private oder öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig; im In- und Ausland. Der Nutzen für die Kundschaft liegt primär bei unseren profunden Kenntnissen der Materie, dem Riecher, zur rechten Zeit am richtigen Ort die Schwächen der Schuldner zu orten sowie der Entschlossenheit, die berechtigten Forderungen gegen alle Widerstände durchzusetzen.

Es ist unsere Philosophie, dass geschuldete Leistungen – ungeachtet der Forderungshöhe –zu begleichen sind. Das ist nicht nur eine Frage der Rechtsgleichheit, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber jenen Kunden, welche Ihre Rechnungen ordnungsgemäss bezahlen.
Wie wir vorgehen
Ab unbenützt verstrichener Zahlungsfrist einer zweiten Mahnung müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Schuldnerschaft wissentlich der Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Wenn allenfalls auch persönliche Gespräche fruchtlos geblieben sind, empfiehlt es sich, keine weitere Zeit zu verlieren und die Pendenz zum Inkasso zu übergeben.Ab unbenützt verstrichener Zahlungsfrist einer zweiten Mahnung müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Schuldnerschaft wissentlich der Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Wenn allenfalls auch persönliche Gespräche fruchtlos geblieben sind, empfiehlt es sich, keine weitere Zeit zu verlieren und die Pendenz zum Inkasso zu übergeben.
1) Übergabe an uns
Dies kann ganz bequem via E‒Mail (Akten können Sie als pdf beifügen) oder mittels Zustellung der Aktenper Post geschehen. Auf Wunsch oder in komplexen Fällen stehen wir gerne für ein persönliches Gespräch zu Ihrer Verfügung.
Als Gläubiger-Vertreter stellen wir mit Sachkenntnis und grossem persönlichen Engagement sicher, dass jeder Fall individuell, zuverlässig und zu angemessenen Gebühren bearbeitet wird. Dabei legen wir Wert auf den korrekten Umgang gegenüber den säumigen Kunden.
Wer sich bereits mit gütlichen, geschweige denn rechtlichen Inkassomassnahmen auseinandersetzen musste, weiss um den damit verbundenen Aufwand. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, halten Ihnen den Rücken frei und behelligen Sie nur im Zusammenhang mit wichtigen Entscheiden oder Kostenrisiken, welche wir nicht ohne Ihre Zustimmung fällen, respektive leisten wollen.
Wir binden Sie nicht mit Inkassoverträgen oder irgendwelchen Abonnementen an uns, welche Sie möglicherweise gar nie beanspruchen. Sie setzen uns nur dann ein, wenn Sie unsere Dienstleistung benötigen.
2) Keine Kosten bei keinem Erfolg?
Damit lassen wir andere werben, welche erfahrungsgemäss sehr bald zum Schluss gelangen "Man könne leider nichts machen", ...
Wir setzen uns intensiv für gütliche Lösungsfindungen ein, setzen rechtliche Inkassomassnahmen hartnäckig und konsequent durch und lassen uns von Störmanövern wie Rechtsvorschlägen oder hohen amtlichen Vorschussforderungen – welche wir in der Regel für unsere Kunden voraus leisten – nicht abschrecken.
Wo eine Mediation zielführend erscheint, bieten wir Hand dazu. Rechtsbegehren zwecks Beseitigung von Rechtsvorschlägen redigieren wir Ihnen ebenso wie Gesuche um Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten oder Arrestbegehren.
Ebenso vertraut sind uns Massnahmen gegen
  • säumige Mieter einschliesslich fristloser Kündigung von Mietverhältnissen
  • Retentionsverfahren bei Gewerbeliegenschaften
Schliesslich stellen wir auch die sorgfältige Beratung im Falle Ihrer Teilnahme an Schlichtungs- oder Gerichts-Verhandlungen sicher.
3) Wir setzen uns für Sie ein
Wenn Sie von Ihrem Inkassobeauftragten zu Recht erwarten, dass er sich voll für Ihre Interessen einsetzt und die Verfahren konsequent durchzieht, empfehlen wir uns als Ihre verlässliche Partnerin. Wo nötig werden wir Ihnen Sachverhalte genau schildern und Ihnen eine Entscheidungsgrundlage liefern können.
Selbst wenn Sie komplexe Fragen haben, können Sie darauf zählen, schnell kompetente Antworten zu erhalten und sich nicht in unendlichen Telefonwarteschlaufen gedulden zu müssen. Die Auslagerung dieser Arbeit muss für Sie einfach, kostengünstig und mit hohem Nutzen verbunden sein.
Überblick über unsere Konditionen
Für eingebrachte Beträge für zahlfällige Forderungen werden die folgenden Provisionen berechnet.
Inkassotarife
Geschäftsverkehr
Alter der Forderung Prozentsatz
bis 180 Tage nach Rechnungsdatum 10 %
bis 360 Tage nach Rechnungsdatum 15 %
über 360 Tage nach Rechnungsdatum 20 %

Privater Bereich
Auf eingebrachten Beträgen für zahlfällige Forderungen im privaten Bereich (persönliche Darlehen, Guthaben aus Verkäufen etc.) beträgt der Prozentsatz 10 %.
Weitere Forderungen
Auf Pfändungs-Verlustscheinen, die nicht durch unser Büro erwirkt worden sind, beläuft sich die Provision 25 %, auf Konkurs-Verlustscheinen 40 % der eingebrachten Beträge.
Weiter machen wir sowohl Forderungen für Gläubiger in der Schweiz gegen Schuldner im Ausland als auch gegen Schuldner in der Schweiz zu Gunsten von Gläubigern aus dem Ausland geltend. Für die Kosten solcher Inkassomassnahmen wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen.
Individuelle Provisionsvereinbarungen für hohe Forderungen oder vorhersehbar komplexe Verfahren sind möglich.