Inkassotarife
Für eingebrachte Beträge für zahlfällige Forderungen werden die folgenden Provisionen berechnet.
Geschäftsverkehr
Alter der Forderung | Prozentsatz |
---|---|
bis 180 Tage nach Rechnungsdatum | 10 % |
bis 360 Tage nach Rechnungsdatum | 15 % |
über 360 Tage nach Rechnungsdatum | 20 % |
Privater Bereich
Auf eingebrachten Beträgen für zahlfällige Forderungen im privaten Bereich (persönliche Darlehen, Guthaben aus Verkäufen etc.) beträgt der Prozentsatz 10 %.
Weitere Forderungen
Auf Pfändungs-Verlustscheinen, die nicht durch unser Büro erwirkt worden sind, beläuft sich die Provision 25 %, auf Konkurs-Verlustscheinen 40 % der eingebrachten Beträge.
Weiter machen wir sowohl Forderungen für Gläubiger in der Schweiz gegen Schuldner im Ausland als auch gegen Schuldner in der Schweiz zu Gunsten von Gläubigern aus dem Ausland geltend. Für die Kosten solcher Inkassomassnahmen wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen.
Individuelle Provisionsvereinbarungen für hohe Forderungen oder vorhersehbar komplexe Verfahren sind möglich.
Geschäftsbedingungen
Nicht gedeckte Barauslagen & Arbeitsaufwand sind sowohl im Erfolgs- als auch im Nichterfolgsfall durch den/die Auftraggeber/in zu begleichen.
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG
Gewerbsmässige Vertretung, Art. 27 Ziff. 3:
„Niemand kann verpflichtet werden, einen gewerbsmässigen Vertreter zu bestellen.
Die Kosten dieser Vertretung dürfen nicht dem Schuldner überbunden werden.“
Alle Tarife unterliegen für Kunden in der Schweiz der Mehrwertsteuer.
6/2016, Änderungen vorbehalten
Kontakt
infotest@huagthun.ch
Tel. +41 (0)33 222 28 81