Wie wir vorgehen
Ab unbenützt verstrichener Zahlungsfrist einer zweiten Mahnung müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Schuldnerschaft wissentlich der Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Wenn allenfalls auch persönliche Gespräche fruchtlos geblieben sind, empfiehlt es sich, keine weitere Zeit zu verlieren und die Pendenz zum Inkasso zu übergeben.
Übergabe an uns
Dies kann ganz bequem via e-mail (Akten können Sie als pdf beifügen) oder mittels Zustellung der Aktenper Post geschehen. Auf Wunsch oder in komplexen Fällen stehen wir gerne für ein persönliches Gespräch zu Ihrer Verfügung.
Als Gläubiger-Vertreter stellen wir mit Sachkenntnis und grossem persönlichen Engagement sicher, dass jeder Fall individuell, zuverlässig und zu angemessenen Gebühren bearbeitet wird. Dabei legen wir Wert auf den korrekten Umgang gegenüber den säumigen Kunden.
Wer sich bereits mit gütlichen, geschweige denn rechtlichen Inkassomassnahmen auseinandersetzen musste, weiss um den damit verbundenen Aufwand. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, halten Ihnen den Rücken frei und behelligen Sie nur im Zusammenhang mit wichtigen Entscheiden oder Kostenrisiken, welche wir nicht ohne Ihre Zustimmung fällen, respektive leisten wollen.
Wir binden Sie nicht mit Inkassoverträgen oder irgendwelchen Abonnementen an uns, welche Sie möglicherweise gar nie beanspruchen. Sie setzen uns nur dann ein, wenn Sie unsere Dienstleistung benötigen.
Keine Kosten bei keinem Erfolg?
Damit lassen wir andere werben, welche erfahrungsgemäss sehr bald zum Schluss gelangen "Man könne leider nichts machen", ...
Wir setzen uns intensiv für gütliche Lösungsfindungen ein, setzen rechtliche Inkassomassnahmen hartnäckig und konsequent durch und lassen uns von Störmanövern wie Rechtsvorschlägen oder hohen amtlichen Vorschussforderungen – welche wir in der Regel für unsere Kunden voraus leisten – nicht abschrecken.
Wo eine Mediation zielführend erscheint, bieten wir Hand dazu. Rechtsbegehren zwecks Beseitigung von Rechtsvorschlägen redigieren wir Ihnen ebenso wie Gesuche um Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten oder Arrestbegehren.
Ebenso vertraut sind uns Massnahmen gegen
- säumige Mieter einschliesslich fristloser Kündigung von Mietverhältnissen
- Retentionsverfahren bei Gewerbeliegenschaften
Schliesslich stellen wir auch die sorgfältige Beratung im Falle Ihrer Teilnahme an Schlichtungs- oder Gerichts-Verhandlungen sicher.
Wir setzen uns für Sie ein
Wenn Sie von Ihrem Inkassobeauftragten zu Recht erwarten, dass er sich voll für Ihre Interessen einsetzt und die Verfahren konsequent durchzieht, empfehlen wir uns als Ihre verlässliche Partnerin. Wo nötig werden wir Ihnen Sachverhalte genau schildern und Ihnen eine Entscheidungsgrundlage liefern können.
Selbst wenn Sie komplexe Fragen haben, können Sie darauf zählen, schnell kompetente Antworten zu erhalten und sich nicht in unendlichen Telefonwarteschlaufen gedulden zu müssen. Die Auslagerung dieser Arbeit muss für Sie einfach, kostengünstig und mit hohem Nutzen verbunden sein.
Kontakt
infotest@huagthun.ch
Tel. +41 (0)33 222 28 81